Aktuelles / 16.03.2026
Die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Bautzen hat im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass sich an dem von der Gewerkschaft ver.di ausgerufenen Arbeitskampf im Zusammenhang mit den laufenden Tarifverhandlungen im sächsischen Nahverkehr auch Beschäftigte der Omnibusverkehr Oberlausitz (OVO) beteiligen dürfen. Das Gericht orientierte sich bei seiner Entscheidung an einer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nachdem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich berechtigt sind, an einem sogenannten Partizipationsstreik teilzunehmen, sofern deren Arbeitsverträge eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die einschlägigen Tarifverträge enthalten. Dies ist allerdings nur zutreffend für diejenigen Beschäftigten, deren Arbeitsverträge eine direkte dynamische Bezugnahmeklausel zum AVN-Tarifvertrag enthalten; die Mehrheit der OVO-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist davon nicht betroffen.
Demnach darf die OVO morgen also bestreikt werden, worunter der Linienverkehr, insbesondere der Schülerverkehr, leiden würde. Auch deshalb hatte die Vorsitzende Richterin der 6. Kammer des Arbeitsgerichts Bautzen in dem heutigen Gerichtstermin eine vergleichsweise Beilegungsmöglichkeit angeregt, nach der der morgige Streik erst ab 9 Uhr beginnen könne, um sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler rechtzeitig zur Schule kommen können. Diese Lösung wurde von der OVO begrüßt, während ver.di den Vorschlag ablehnte.
„Wir akzeptieren die Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, obwohl wir die Entscheidung in Teilen differenziert bewerten, und werden uns selbstverständlich weiterhin an Recht und Gesetz halten“, sagt OVO-Geschäftsführer Knut Gräbedünkel, der eine Prüfung des Streikaufrufs seitens ver.di am Arbeitsgericht Bautzen beantragt hatte. „Gleichzeitig möchten wir aber betonen, dass nur diejenigen Beschäftigten zum Streik berechtigt sind, deren Arbeitsverträge tatsächlich eine direkte dynamische Bezugnahmeklausel zum AVN-Tarifvertrag enthalten. Das ist bei der Mehrheit der OVO-Beschäftigten nicht der Fall.“
Um die vertraglich zugesicherte Zuverlässigkeit gegenüber dem Landkreis Görlitz zu gewährleisten, insbesondere für den morgigen Schülerverkehr, setzt die OVO-Geschäftsführung nun ein besonderes Anreizmodell ein: „Wir müssen gewährleisten, dass der Linienverkehr- und Schülerverkehr stabil bleibt. Deshalb sagen wir allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die an allen im Monat März geplanten Streiktagen fahren, mit der nächsten Lohnzahlung im März einen Tankgutschein über 50 Liter Treibstoff für den Privatgebrauch zu“, erläutert Knut Gräbedünkel. „Mit dieser Maßnahme wollen wir sicherstellen, dass die Fahrgäste, insbesondere die Schülerinnen und Schüler, zuverlässig befördert werden.“
Die OVO-Geschäftsführung prüft parallel die Möglichkeit eines Hauptsacheverfahrens, um die grundsätzliche Klärung der Frage der Streikberechtigung und der organisatorischen Auswirkungen auf den Linienverkehr herbeizuführen. „Unser Ziel bleibt es, die Verkehrsleistungen verlässlich zu erbringen und unsere Verantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge einzuhalten“, so Gräbedünkel.
Die OVO bedient im Auftrag des Landkreises Görlitz gemeinsam mit ihren Partnerunternehmen Teich-Trans & Teich-Touristik GmbH, Busbetrieb Kolchmeier GmbH und Taxi-Bus Galow GbR das Linienbündel „Nord“ sowie das Linienbündel „Görlitzer Umland“. Dies entspricht jährlich 3,45 Millionen Fahrplan-Kilometern.
Görlitz / Niesky, 16. März 2026