Aktuelles / 17.03.2026

OVO sichert Linienverkehr trotz Streik – nur geringe Fahrtenausfälle am Morgen

Presseinformation

16 von 694 Linienfahrten ausgefallen/ Schüler und Schülerinnen pünktlich in Schulen/ OVO-Geschäftsführung will grundsätzliche rechtliche Klärung

Der von der Gewerkschaft ver.di (Bezirk Sachsen West-Ost-Süd) ausgerufene Arbeitskampf im sächsischen Öffentlichen Personennahverkehr hat am heutigen Morgen bei der Omnibusverkehr Oberlausitz (OVO) nur zu sehr geringen Einschränkungen im Linienverkehr geführt: Von insgesamt 694 geplanten Linienfahrten konnten lediglich 16 Fahrten nicht bedient werden. Das entspricht einem Ausfall von rund 2,3 Prozent – mehr als 97 Prozent der Fahrten wurden planmäßig durchgeführt. Von insgesamt 63 Fahrern beteiligten sich lediglich vier am Streik; zwei ausgefallene Dienste konnten kurzfristig durch Ersatzfahrer kompensiert werden.

Zuvor hatte die OVO, die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband Nahverkehr e. V. (AVN) in Sachsen ist und somit nach eigener Rechtsauffassung nicht bestreikt werden dürfte, mit der Anrufung des Arbeitsgerichts versucht, den Streik zu unterbinden: Die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Bautzen hatte gestern im einstweiligen Verfügungsverfahren jedoch entschieden, dass sich auch Beschäftigte der OVO am Streik beteiligen dürfen, sofern deren Arbeitsverträge eine dynamische Bezugnahmeklausel enthalten. Dies ist aber bei der Mehrheit der OVO-Mitarbeitenden nicht der Fall. Gleichzeitig hatte die Vorsitzende Richterin eine einvernehmliche Lösung vorgeschlagen, wonach der Streik erst ab 9 Uhr beginnen sollte, um den Schülerverkehr nicht zu beeinträchtigen. Dies wurde von der OVO ausdrücklich begrüßt, von ver.di jedoch abgelehnt. „Wir haben uns von Anfang an für eine pragmatische Lösung eingesetzt, die insbesondere den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bietet trotz Streik rechtzeitig zur Schule zu kommen. Umso bedauerlicher ist es, dass dieser Vorschlag nicht aufgegriffen wurde“, sagt OVO-Geschäftsführer Knut Gräbedünkel.

Um die vertraglich zugesicherte Zuverlässigkeit des Linienverkehrs gegenüber dem Landkreis Görlitz trotzdem sicherzustellen, hatte die OVO-Geschäftsführung gestern ein Anreizmodell für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekannt gegeben: Mitarbeitende, die ihre Fahrten an allen seitens ver.di geplanten Streiktagen planmäßig durchführen, erhalten einen Tankgutschein über 50 Liter Treibstoff für den Privatgebrauch mit der März-Lohnzahlung.

„Wahrscheinlich hätte es dieses Angebot gar nicht gebraucht“, so der OVO-Geschäftsführer. „Bis auf wenige haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Görlitz, Niesky und Weißwasser ihren Dienst pünktlich angetreten. Die große Solidarität mit unserem Unternehmen und das Verantwortungsbewusstsein gegenüber unseren Fahrgästen haben entscheidend dazu beigetragen, dass der Betrieb heute Morgen weitgehend stabil geblieben ist.“ Auch Knut Gräbedünkel, der am OVO-Firmensitz in Görlitz ab vier Uhr am Morgen anwesend war, kompensierte einen potentiellen Fahrtenausfall, indem er eine Fahrt der Linie 68 von Görlitz über Kodersdorf nach Horka und zurück übernahm.

Unabhängig vom heutigen positiven Verlauf sieht die OVO-Geschäftsführung weiterhin grundlegenden Klärungsbedarf: „Die aktuelle Rechtslage bringt Verkehrsunternehmen in eine schwierige Situation“, so Knut Gräbedünkel. „Wir sollen unsere vertraglichen Leistungen zuverlässig erbringen, werden aber gleichzeitig bestreikt, obwohl wir weder Teil der Tarifverhandlungen sind noch Einfluss auf deren Ergebnis haben.“

Die OVO wird daher ein Hauptsacheverfahren prüfen, um die grundsätzliche Frage der Streikzulässigkeit klären zu lassen. Hintergrund ist die besondere Konstellation des sogenannten Partizipationsstreiks: Ein Unternehmen kann bestreikt werden, obwohl es keinem Arbeitgeberverband angehört und selbst keinen Tarifvertrag verhandelt. Der Streik richtet sich damit faktisch gegen ein Unternehmen, das gar keinen Einfluss auf die Tarifverhandlungen hat. Der Betrieb wird also unter Druck gesetzt, obwohl er die eigentlichen Entscheidungen gar nicht mitgestalten kann. „Das ist aus unserer Sicht schwer vermittelbar und bedarf einer grundlegenden rechtlichen Klärung“, so Knut Gräbedünkel. „Wir werden diesen Weg nun im Hauptsacheverfahren weiterverfolgen.“

Die OVO bedient im Auftrag des Landkreises Görlitz gemeinsam mit ihren Partnerunternehmen Teich-Trans & Teich-Touristik GmbH, Busbetrieb Kolchmeier GmbH und Taxi-Bus Galow GbR das Linienbündel „Nord“ sowie das Linienbündel „Görlitzer Umland“. Dies entspricht jährlich 3,45 Millionen Fahrplan-Kilometern.

Görlitz/Niesky, 17. März 2026